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   OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 159/97   

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https://dejure.org/1998,4849
OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4849)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.1998 - 20 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4849)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 20 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25; VVG § 27
    Das Leerstehen eines Hauses wegen Krankenhausaufenthalts und nachfolgenden Todes des VN begründet keine Gefahrerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23 § 25 § 27
    Voraussetzungen für Leistungsfreiheit der Feuerversicherung - Leerstehenlassen eines Hauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 255/95
  • OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 159/97

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 585
  • VersR 1999, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05

    Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines

    Die Gerichte gehen übereinstimmend von dem Grundsatz aus, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, wenn ein Wohngebäude leer gezogen wird, dann aber von Unbefugten genutzt wird (vgl. bereits Senat, VersR 1999, 359; ebenso, auch wenn im konkreten Fall Leistungsfreiheit verneint wurde: OLG Köln, r+s 2000, 207; VersR 1998, 1233; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1225).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen

    Eine mehr als nur unerhebliche Gefährdung entsteht allerdings, wenn der Zustand des Hauses für Außenstehende erkennbar macht, dass es unbewohnt und weitgehend unbeaufsichtigt ist und das Gebäude dadurch Unbefugte anreizt, sich Zutritt zu verschaffen (BGH, VersR 1982, 466; OLG Karlsruhe, r + s 1997, 207; OLG Hamm, r + s 1998, 475).
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